Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11353
OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08 (https://dejure.org/2008,11353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2008 - 19 ZD 11/08 (https://dejure.org/2008,11353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 19 ZD 11/08 (https://dejure.org/2008,11353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 NDiszG ; § 38 Abs. 1 NDiszG; § 58 Abs. 2 NDiszG; § 332 Abs. 1 StGB; § 263 StGB
    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund der Erhebung einer Anklage gegen ihn wegen des Verdachts der Bestechlichkeit; Prognose der zu erwartenden disziplinaren Höchstmaßnahme im Disziplinarverfahren als Voraussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung; ...

  • Judicialis

    NDiszG § 38 Abs. 1; ; NDiszG § 58 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NDiszG § 38 Abs. 1; NDiszG § 58 Abs. 2
    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten: Disziplinarverfahren; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem Dienst; Prognose; Strafverfahren; Anklage; Bestechlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund der Erhebung einer Anklage gegen ihn wegen des Verdachts der Bestechlichkeit; Prognose der zu erwartenden disziplinaren Höchstmaßnahme im Disziplinarverfahren als Voraussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung; ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte bei Bestechlichkeit und/oder Verrat von Dienstgeheimnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 125 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 19 ZD 11/07

    Möglichkeit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Die Dienstentfernung des Beamten muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2008, - 19 ZD 11/07 - Beschluss vom 14. September 2006, - 20 ZD 9/06 - Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 14. November 2007, - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. März 2007, - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn die skizzierte Indizwirkung schon der Anklageschrift wird durch das bloße Ausstehen dieser Entscheidung - anders etwa als durch eine Entscheidung, mit der eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2008, - 19 ZD 11/07 -, Juris) - nicht in Frage gestellt.

    Diese Kürzung beruht zum einen darauf, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (§ 58 Abs. 1 NDiszG); zum anderen ist zu berücksichtigen, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird (Nds. OVG, Beschlüsse v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - und - 20 ZD 11/07 -).

  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 16a DS 06.3292

    Beamtenrecht: Grundsatz der materiell-rechtlichen Besserstellung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Die Dienstentfernung des Beamten muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2008, - 19 ZD 11/07 - Beschluss vom 14. September 2006, - 20 ZD 9/06 - Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 14. November 2007, - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. März 2007, - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es handelt sich bei in einer Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen demnach in der Regel nicht lediglich um bloße Vermutungen, sondern um greifbare Tatvorwürfe, die auf Grund eines rechtsstaatlich geregelten und an den Belangen der Allgemeinheit und des Beschuldigten gleichermaßen orientierten Verfahrens ermittelt wurden und die deshalb ein hohes Maß an Richtigkeitsgewähr haben (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. März 2007, - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, 279 m. w. N. aus der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Mai 2004, - 10 L 130/02 -, LKV 2004, 574 = juris Langtext Rdnr. 6 für den Fall der Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, die nach § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO der Erhebung der Anklage gleichsteht).

  • BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02

    Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Erhobenen Anklagen kommt damit im Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung eine starke Indizwirkung zu (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002, - BVerwG 2 WDB 1, 02 -, NVwZ-RR 2003, 287).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2004 - 10 L 130/02

    Vorläufige Dienstenthebung, Vorteilsannahme, Ehrenbeamter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Es handelt sich bei in einer Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen demnach in der Regel nicht lediglich um bloße Vermutungen, sondern um greifbare Tatvorwürfe, die auf Grund eines rechtsstaatlich geregelten und an den Belangen der Allgemeinheit und des Beschuldigten gleichermaßen orientierten Verfahrens ermittelt wurden und die deshalb ein hohes Maß an Richtigkeitsgewähr haben (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. März 2007, - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, 279 m. w. N. aus der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Mai 2004, - 10 L 130/02 -, LKV 2004, 574 = juris Langtext Rdnr. 6 für den Fall der Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, die nach § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO der Erhebung der Anklage gleichsteht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - 21d B 1024/07

    Antrag auf Aussetzung disziplinarrechtlicher Maßnahmen wegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Die Dienstentfernung des Beamten muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2008, - 19 ZD 11/07 - Beschluss vom 14. September 2006, - 20 ZD 9/06 - Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 14. November 2007, - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. März 2007, - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 2 B 8.08

    Rückgängigmachung des durch schweres Fehlverhalten herbeigeführten endgültigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Ein Beamter, der sich bestechlich gezeigt hat, ist regelmäßig aus dem Dienst zu entfernen (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. September 2006, - 20 ZD 9/06 -, vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008, - BVerwG 2 B 8.08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07

    Berechnung des Streitwertes in Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08
    Diese Kürzung beruht zum einen darauf, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (§ 58 Abs. 1 NDiszG); zum anderen ist zu berücksichtigen, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird (Nds. OVG, Beschlüsse v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - und - 20 ZD 11/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

    Es darf keine eigene Ermessensentscheidung treffen und kann, sollten Ermessensfehler vorliegen, nur die vorläufige Dienstenthebung in ihrer Gesamtheit aufheben (Senat, Beschl. v. 5.2.2012 - 19 ZD 8/11 - Beschl. v. 9.10.2008 - 19 ZD 11/08 -, NVwZ-RR 2009, 125).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 146 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren gegen

    Die Dienstentfernung des Beamten muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. Senat, Beschl. v. 14.4.2011 - 19 ZD 9/10 - Beschl. v. 9.10.2008 - 19 ZD 11/08 -, NVwZ-RR 2009, 125 = NdsRPfl.
  • VG Düsseldorf, 03.04.2019 - 35 L 148/19

    Vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 19 ZD 11/08 -, juris , Rn. 7; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 35 L 4054/17.O - Beschluss vom 26. April 2016 - 31 L 972/16.O -.
  • VG Wiesbaden, 13.07.2021 - 25 L 258/21

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung; Verdacht des

    Eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Dienstvergehens ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 16a DS 19.1720 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 14 MB 3/17 -, juris Rn. 4; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 19 ZD 11/08 -, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht